Omnibus-Gesetz: Welche Vereinfachungen sind bei Nachhaltigkeitsreportings zu erwarten?
25. Februar 2025 · News

Omnibus-Gesetz: Welche Vereinfachungen sind bei Nachhaltigkeitsreportings zu erwarten?
Update 27.02.2025
Die ersten beiden sogenannten „Omnibus-Pakete“ mit Vereinfachungsmaßnahmen wurden am 26. Februar 2025 von der Europäischen Kommission vorgelegt. Die vorgeschlagenen Maßnahmen konzentrieren sich erwartungsgemäß auf die Nachhaltigkeitsberichtspflichten für die größten Unternehmen. Dabei werden die Schwellen angehoben, sodass einige Unternehmen aus der Berichtspflicht fallen. Zudem sollen die Berichtspflichten eingekürzt und der Berichtszeitpunkt für die zweite und dritte Welle um zwei Jahre nach hinten geschoben werden, um sicherzustellen, dass kleinere Unternehmen nicht durch diese Pflichten belastet werden.
Die Vorschläge werden dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung und Verabschiedung vorgelegt.
Welche Änderungen werden vorgeschlagen?
- Ein Vorschlag, der die Anwendung aller CSRD-Berichtspflichten für Unternehmen, die in den Jahren 2026 und 2027 Bericht erstatten müssen (sogenannte Unternehmen der 2. und 3. Welle), verschiebt und die erste Welle der Anwendung sowie die Umsetzungsfrist der CSDDD um ein Jahr auf 2028 verlängert.
- Ein Entwurf eines delegierten Rechtsaktes zur Änderung der Taxonomie-Offenlegungsverordnung und der delegierten Rechtsakte zur Taxonomie für Klima- und Umwelt, die Gegenstand einer öffentlichen Konsultation sind.
- Ein Verordnungsvorschlag zur Änderung der Verordnung über den CO₂-Grenzausgleichsmechanismus.
- Ein Verordnungsvorschlag zur Änderung der InvestEu-Verordnung.
Welche wesentlichen Änderungen werden bezüglich der CSRD vorgeschlagen?
- Reduzierung des Kreises der berichtspflichtigen Unternehmen: Die Berichtspflichten sollen nur für große Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitenden gelten (d. h. Organisationen, die mehr als 1000 Mitarbeitende beschäftigen und entweder einen Umsatz von über 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von über 25 Millionen Euro aufweisen).
- „Value chain cap“: Für Unternehmen, die nicht mehr in den Anwendungsbereich der CSRD fallen werden (bis zu 1.000 Mitarbeitende), wird die Kommission durch einen delegierten Rechtsakt einen freiwilligen Berichtsstandard erlassen, der auf dem von der EFRAG entwickelten Standard für KMU (VSME) basiert. Dieser Standard wird als Schutzschild fungieren, indem er die Informationen begrenzt, die Unternehmen oder Banken, die in den Anwendungsbereich der CSRD fallen, von Unternehmen in ihren Wertschöpfungsketten mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden anfordern können.
- Überarbeitung der Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards („ESRS“): Ziel ist es, die Anzahl der Datenpunkte deutlich zu reduzieren, als unklar erachtete Bestimmungen zu klären sowie die Kohärenz mit anderen Rechtsvorschriften zu verbessern.
- Verschiebung der Berichtspflichten: Es wird vorgeschlagen, die Anwendung der Berichtspflichten für große Unternehmen, die noch nicht mit der Umsetzung der CSRD begonnen haben, sowie für börsennotierte KMU (Welle 2 und 3) um zwei Jahre (bis 2028) zu verschieben.
Was wurde erwartet?
Derzeit arbeitet die EU-Kommission an einem umfassenden „Omnibus-Paket“, das als eine zentrale Maßnahme im Rahmen des EU-Wettbewerbskompasses angekündigt wurde. Dieses Paket soll eine wesentliche Vereinfachung in den Bereichen Nachhaltigkeitsberichterstattung, Nachhaltigkeits-Due-Diligence und Taxonomie beinhalten. Am 26. Februar beabsichtigt die Kommission einen ersten detaillierten Vorschlag hierzu vorzulegen. Besonders betroffen wären nach jetzigem Stand die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und die EU-Taxonomie. Alle drei Initiativen sind wichtige Stützpfeiler in der Transformation der europäischen Wirtschaft hin zu mehr Nachhaltigkeit.
Die Ankündigung der Vereinfachung folgt auf jahrelange Kritik aus der Wirtschaft, die Pflichten seien zu aufwendig und die Belastung für Unternehmen zu groß, der resultierende Mehrwert vergleichsweise gering. Der politische Wandel in den USA, der Bruch der Ampel-Regierung in Deutschland sowie die schlechte konjunkturelle Lage heizten die Diskussionen an. Im November vergangenen Jahres kündigte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen das Omnibus-Paket an. Ziel ist es, die Offenlegungspflichten für Unternehmen zu konsolidieren und zu vereinfachen, die insbesondere aus der CSRD, CSDDD und der EU-Taxonomie hervorgehen.
Wie genau die Vorschläge der EU-Kommission aussehen werden, ist derzeit noch unklar. Einige Punkte aus dem EU-Wettbewerbskompass (siehe hier)geben jedoch einen Eindruck davon, was enthalten sein könnte:
- Die EU-Kommission hat angekündigt, die „Belastungen“ durch die Berichtspflichten für große Unternehmen um 25 Prozent zu reduzieren und für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) um 35 Prozent.
- Generell sollen die Pflichten in angemessenem Verhältnis zur Größe der Aktivitäten unterschiedlicher Unternehmen stehen.
- Es soll eine neue Kategorie für Unternehmen geschaffen werden: „kleine Mid-Caps“, die spezifische Erleichterungen erhalten sollen. Durch die Schaffung einer neuen Kategorie von Unternehmen, die größer als KMU, aber kleiner als Großunternehmen sind, werden laut Europäischer Kommission Tausende Unternehmen in der EU von einer maßgeschneiderten regulatorischen Vereinfachung im gleichen Sinne wie KMU profitieren. Die Kommission bereitet außerdem eine Vereinfachung des CO₂-Grenzausgleichsmechanismus für kleinere Marktteilnehmer vor.
- Zudem sollen die Anforderungen stärker an den Bedürfnissen von Investoren ausgerichtet werden.
- Ein „Trickle-Down-Effekt“ soll verhindert werden, damit kleinere Unternehmen entlang der Lieferkette exzessiver Berichterstattung ausgesetzt werden, die nicht beabsichtigt war.
Bei der CSRD, die für die ersten Unternehmen für das Geschäftsjahr 2024 bereits gilt, könnten die potenziell über 1.000 zu berichtenden Datenpunkte der CSRD auf wesentliche Angaben reduziert werden.
Darüber hinaus wird diskutiert, die CSRD für ein oder zwei Jahre ganz auszusetzen. Ob das alle Unternehmen betreffen würde oder ob die CSRD für die bereits betroffenen Unternehmen bestehen bliebe, ist bislang unklar.
Über das erste Paket hinaus, hat die Kommission zusätzlich eine Serie weiterer Vereinfachungen angekündigt. Demnach soll das erste Omnibus-Paket lediglich Bestandteil einer „beispiellosen Vereinfachungsanstrengung“ sein.
Der Green Deal zeigt, dass Europa eine führende Rolle im Bereich Klimaschutz einnehmen will. Trotz unterschiedlicher Ansätze haben aber auch andere große Volkswirtschaften Maßnahmen zur Unterstützung des Wandels ergriffen. In diesem Jahr werden die USA kaum auf die Subventionen in Höhe von Hunderten von Millionen Dollar verzichten können, die durch den Inflation Reduction Act (IRA) in die Wirtschaft gepumpt werden, und auch China könnte in den nächsten Monaten den Höhepunkt seines Ölverbrauchs erreichen.
Unabhängig von den regulatorischen Rahmenbedingungen wird die soziale Verantwortung von Unternehmen zunehmend zu einem Hebel, der den Unternehmen hilft, mit den geopolitischen Umwälzungen umzugehen. Die Erfordernisse der Versorgungssicherheit (Rohstoffe, Wasser, Energie usw.) werden Unternehmen dazu veranlassen, ihre Effizienz-, Einspar- und Recyclingmaßnahmen zu verstärken, die alle Teil einer nachhaltigen Transformation sind. In einer zunehmend komplexen und instabilen Welt wird es für Organisationen zudem noch wichtiger sein, „auf Kurs zu bleiben“, da ein „stop and go“ von Maßnahmen mit hohen Kosten verbunden ist.
Unternehmen, die diese Herausforderungen verstanden haben, werden ihre Bemühungen konsequent und selbstbewusst fortsetzen. Sie werden vom Berichten zum Handeln und von der Strategie zur Wirkung übergehen. Sie werden ihren Vorsprung ausbauen und langfristig erfolgreich sein.