Hauptversammlung

So nehmen Sie an der Wavestone-Hauptversammlung am 29. Juli 2025 teil  

Die Jahreshauptversammlung bildet einen zentralen Höhepunkt im Geschäftsjahr von Wavestone. Als einziger jährlicher Termin, bei dem sich die Geschäftsführung direkt den Fragen der Aktionäre stellt, bietet sie den Anteilseignern eine wichtige Plattform: Sie können sich umfassend über die Unternehmenslage informieren und gleichzeitig ihre Ansichten zur Unternehmensführung sowie zur Dividendenhöhe zum Ausdruck bringen.

Wer kann an der Hauptversammlung teilnehmen?

Sie sind rechtlich dazu berechtigt, an der Versammlung teilzunehmen, sofern Sie Wavestone-Aktien besitzen. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um Namens- oder Inhaberaktien handelt. Zudem müssen die Aktien am zweiten Werktag vor der Versammlung, also am 25. Juli 2025 um 00:00 Uhr (MEZ), bei Wavestone oder in Inhaberaktienkonten registriert sein.

Wenn Sie Inhaberaktien von Wavestone halten, müssen Sie Ihren Besitz mit einer von Ihrem Finanzintermediär ausgestellten Teilnahmebescheinigung nachweisen. Diese müssen Sie Ihrem Antrag auf Fernabstimmung, Stimmrechtsvollmacht oder Eintrittskarte beifügen.

Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie Sie Aktionär von Wavestone werden können, klicken Sie hier.

Die Geschäftsführung von Wavestone hat beschlossen, die Hauptversammlung am 29. Juli 2025 in Anwesenheit der Aktionäre durchzuführen und diese per Videokonferenz zu übertragen sowie eine Onlineabstimmung zu ermöglichen.

Vorkehrungen für die Teilnahme an der Generalversammlung

Aktionäre, die physisch an der Hauptversammlung teilnehmen, können während der Versammlung Fragen stellen und mithilfe eines elektronischen Abstimmungsgeräts abstimmen.

Aktionäre können jedoch, wenn sie dies wünschen, auch vor der Versammlung abstimmen oder einen Dritten bevollmächtigen (siehe unten).

Aktionäre, die nicht persönlich an der Versammlung teilnehmen können oder möchten, haben die Möglichkeit, diese per Videokonferenz live zu verfolgen. Sie werden ebenfalls die Möglichkeit haben, live und aus der Ferne Ihre Stimme abzugeben.

Um die Beziehung des Unternehmens zu seinen Aktionären weiter zu stärken, haben Aktionäre, die aus der Ferne an der Hauptversammlung teilnehmen, die Möglichkeit, Fragen per Instant Messaging zu stellen.

Wichtige Fristen und Hinweise:

Damit elektronische Ernennungen und Widerrufe von Vollmachten gültig sind und ordnungsgemäß bearbeitet werden, müssen die Bestätigungen spätestens am Tag vor der Hauptversammlung, d.h. am 28. Juli 2025 um 15:00 Uhr (MEZ), eingegangen sein.

Die VOTACCESS-Website ist ab dem 11. Juli 2025 um 15:00 Uhr (MEZ) geöffnet.

Die Möglichkeit, vor der Hauptversammlung über das Internet abzustimmen, endet am Tag vor der Versammlung, d.h. am 28. Juli 2025 um 15:00 Uhr (MEZ).

Um eine Überlastung der VOTACCESS-Website zu vermeiden, empfehlen wir jedoch, nicht bis zum Tag vor der Hauptversammlung mit der Abstimmung zu warten.

Konsultieren Sie die Dokumente zur Jahreshauptversammlung vom 29. Juli 2025  

Kontaktinformationen Uptevia

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