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NIS 2 Richtlinie: Wo steht die Umsetzung in Europa und Deutschland? [stand: Januar 2026]

Veröffentlicht am 25. November 2024

  • Cyber Security
NIS2 directive -Europe - Cyber

In Kürze

  • Die europäische NIS2-Richtlinie (Network and Information Security 2) zielt darauf ab, die Cybersicherheit und die Resilienz wesentlicher und wichtiger Einrichtungen in der Europäischen Union zu stärken. Sie erhöht die Anforderungen an Risikomanagement und Vorfallmeldungen in vielen Sektoren (Energie, Gesundheit, Verkehr, Telekommunikation, digitale Dienste usw.).
  • Die Umsetzung verläuft jedoch sehr unterschiedlich in den Mitgliedstaaten.

Die europäische NIS-2-Richtlinie (Netz- und Informationssicherheit) muss von jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union in nationales Recht umgesetzt werden.

Als Reaktion auf immer ausgeklügeltere und besser ausgestattete Angreifer, die eine wachsende Zahl oftmals unzureichend geschützter Organisationen ins Visier nehmen, stärkt NIS 2 die Grundlagen der ursprünglichen NIS-Richtlinie, um die allgemeine Cybersicherheit zu verbessern. Die europäische Verordnung erweitert den Anwendungsbereich der verpflichteten Einrichtungen erheblich und umfasst nun Organisationen verschiedenster Größen und Branchen – von KMU bis hin zu großen Unternehmen.

Die Vielfalt dieses Anwendungsbereichs stellt zweifellos eine große Herausforderung für die nationalen Behörden dar. Bei der Umsetzung von NIS 2 müssen sie zahlreiche Aspekte definieren und konkretisieren, darunter die Abstimmung mit lokalen Vorschriften, Zeitpläne für die Einhaltung, geltende Sicherheitsanforderungen, Registrierungsverfahren für betroffene Organisationen sowie Meldewege für Cybersicherheitsvorfälle. Um diese Elemente festzulegen, haben die Behörden unterschiedliche Ansätze für den Umsetzungsprozess gewählt: von öffentlichen Konsultationen bis hin zu geschlossenen Abstimmungen, von der Entwicklung neuer Cybersicherheitsstandards bis hin zur Nutzung bestehender Marktstandards sowie von variierenden Kommunikationsmaßnahmen einschließlich Online-Unterstützungstools für betroffene Einrichtungen.

Die Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten hat die von der Europäischen Kommission festgelegte Umsetzungsfrist zum 17. Oktober 2024 verpasst. Infolgedessen leitete die Kommission Vertragsverletzungsverfahren ein. Nach der ersten Welle förmlicher Aufforderungen im November 2024 erhielten 19 Mitgliedstaaten im Mai 2025 begründete Stellungnahmen, die sie dazu verpflichten, die Umsetzung abzuschließen. Andernfalls drohen Sanktionen.

Aktuell haben 20 der 27 Mitgliedstaaten die Umsetzung von NIS 2 in nationales Recht offiziell abgeschlossen.

Darüber hinaus haben auch das Vereinigte Königreich und Norwegen, die keine EU-Mitglieder sind, entsprechende Arbeiten zu diesem Thema aufgenommen.

Dieser Artikel gibt einen Überblick über den Stand der Umsetzung von NIS 2 in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten, aktualisiert zum 1. Januar 2026.

Die in diesem Beitrag verwendete Fortschrittsskala wurde im Vergleich zu früheren Veröffentlichungen überarbeitet.

Finden Sie außerdem eine Bestandsaufnahme zur Umsetzung der CER-Richtlinie.

NIS-2-Umsetzungen in Europa

Dieser Artikel, aktualisiert am 1. Januar 2026, stellt die unterschiedlichen Reifegrade aller europäischen Länder im Hinblick auf die NIS-2-Richtlinie dar.

  • Reifegrad 1:
    Erste Schritte zur Umsetzung eingeleitet. Betroffene Länder: Irland, Norwegen.
  • Reifegrad 2:
    Gesetzesentwurf zur Vorlage bei den Gesetzgebungsbehörden. Betroffene Länder: Vereinigtes Königreich, Luxemburg, Frankreich, Spanien, Niederlande, Polen, Bulgarien.
  • Reifegrad 3:
    Verabschiedeter Gesetzesentwurf und Cybersicherheits-Framework noch nicht verfügbar (oder nur in einer vorläufigen Version). Betroffene Länder: Schweden, Dänemark, Österreich, Portugal, Malta, Finnland, Estland, Rumänien, Zypern.
  • Reifegrad 4:
    Verabschiedeter Gesetzesentwurf mit finalisiertem Cybersicherheitsrahmen. Betroffene Länder: Belgien, Deutschland, Italien, Ungarn, Griechenland, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Lettland, Litauen, Kroatien.
NIS2 Directive - Maturity levels [DE] - Jan2026

Länder mit Reifegrad 4

NIS2 Directive - Maturity level 4 countries p1 [DE] - jan26
NIS2 Directive - Maturity level 4 countries p2 [DE] - Jan26

Länder mit Reifegrad 3

NIS2 Directive - Maturity level 3 countries [DE] - Jan26

Länder mit Reifegrad 2

NIS2 Directive - Maturity level 2 countries [DE] - Jan26

Länder mit Reifegrad 1

NIS2 Directive - Maturity level 1 countries [DE] - Jan26

Fokus auf ausgewählte europäische Länder

Reifegrad: 4

Der NIS-2-Gesetzentwurf wurde am 24. Juli 2024 erstmals von der Bundesregierung verabschiedet. Aufgrund vorgezogener Neuwahlen konnte das parlamentarische Verfahren jedoch nicht abgeschlossen werden. Nach der Regierungsbildung im Mai 2025 wurde eine überarbeitete Version des Textes veröffentlicht. Dieser aktualisierte Entwurf wurde im November 2025 sowohl vom Bundestag als auch vom Bundesrat angenommen und ist am 5. Dezember 2025 in Kraft getreten.Bezüglich des anzuwendenden Cybersicherheits-Frameworks hat das BSI keine spezifische Referenz veröffentlicht, sondern verweist auf bestehende sektorspezifische Regularien. Für nicht abgedeckte Sektoren können Unternehmen frei wählen, welches Cybersicherheits-Framework sie anwenden.

Wichtige Schritte:

  • 13. November 2025: Verabschiedung des Gesetzentwurfs durch den Bundestag.
  • November 2025: Verabschiedung des Gesetzentwurfs durch den Bundesrat.
  • Dezember 2025: Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt.
  • Dezember 2025: Inkrafttreten des Gesetzes.

 

Nationale Besonderheiten:

  • Das BSI‑Gesetz von 1991 verleiht dem BSI den Auftrag, die Sicherheit der Informationssysteme zu gewährleisten.
  • Das IT‑Sicherheitsgesetz von 2015, erweitert durch das IT‑Sicherheitsgesetz 2.0 (2021), stärkt die Aufgaben des BSI und verpflichtet Betreiber kritischer Infrastrukturen zu Sicherheitsmaßnahmen. Parallel dazu definiert die KRITIS‑Verordnung eine Liste kritischer Sektoren (Energie, Wasser, Ernährung, Gesundheit usw.) und verschärft die von diesen Einrichtungen anzuwendenden Sicherheitsmaßnahmen.
  • Das BSI hat keinen einzelnen Standard speziell für NIS 2 veröffentlicht, sondern verweist auf bereits bestehende Regularien und Standards:
    • Wenn eine Organisation sektorspezifischen Regularien unterliegt, muss sie das damit verbundene Framework anwenden.
    • Organisationen ohne sektorspezifische Regulierung können ein passendes Framework frei wählen. Das BSI empfiehlt hierbei Frameworks wie ISO 27001, BSI‑400 oder die sektoralen B3S‑Frameworks.

 

Zuständige Behörde:
BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik)

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